Verhaltenskompass für Exkursionen und Schulausflüge

Allgemein gilt:

 

Die Schüler müssen sich bewusst sein, dass sie in der Öffentlichkeit die Schule repräsentieren. Höfliches und rücksichtsvolles Benehmen wird seitens der Schule erwartet. Mit den Schülern wird der Ablauf von Wandertagen, Ausflügen, Exkursionen vor Beginn der Aktivität besprochen!

 

Verhalten bei Exkursionen und Schulausflügen:

 

Pünktlichkeit
Pünktliches Erscheinen bei Exkursionen und Schulausflügen ist unerlässlich. Niemand kommt zu spät! Die Schüler und Schülerinnen bleiben bei allen Gruppenaktivitäten zusammen. Bei freier Zeitgestaltung haben sie stets am ausgemachten Treffpunkt zu erscheinen und den Lehrkräften ihre Anwesenheit zu melden. 

Persönliche Gegenstände
Die Schüler und Schülerinnen sind jederzeit für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich. Für Wertgegenstände, wie z.B. Smartphones oder Tablets, sind die Schüler und Schülerinnen zuständig, nicht die Schule. Generell sollten die Kinder keine Wertgegenstände auf Ausflüge mitnehmen.
 
Unterkunft
Bei Aufenthalt in Hotels oder Jugendherbergen erwarten wir Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen sowie strikte Einhaltung der Hausordnung.
 
Alkohol, Nikotin, illegale Substanzen

Wir verfolgen eine Nulltoleranz-Politik betreffend Alkohol, Nikotin und anderer verbotener Substanzen.

 

Wichtig:

Ernste Übertretungen der Verhaltensregeln sowie unangebrachtes Benehmen können dazu führen, dass der Schüler unverzüglich nach Hause geschickt wird. Die Kosten tragen die Eltern. Die begleitenden Lehrer treffen diese Entscheidung in Rücksprache mit der Direktion.

 

Die MS 6 behält sich auch das Recht vor, Schüler und Schülerinnen aus medizinischen oder disziplinären Gründen, die wir für ausreichend halten, von außerschulischen Aktivitäten auszuschließen!


Verhaltenskompass  für die GTS

Allgemein gilt:

 

Die Nachmittagsbetreuung soll als eine Chance zur schulischen Weiterentwicklung unserer Schüler und Schülerinnen gesehen werden. Alle angemeldeten Kinder sollten diese Chance auch bestmöglich nützen.

 

  1. Für die GTS gilt grundsätzlich die Schulordnung, daher ist auch die Pflicht der Schüler und Schülerinnen zur Mitarbeit in vollem Umfang aufrecht.
  2. Kinder, die an einem oder an mehreren Tagen zur GTS angemeldet sind, dürfen das Schulhaus ohne Erlaubnis weder während der Unterrichts-, der Mittags-, aber auch nicht der Nachmittagsbetreuungszeit verlassen. Schüler und Schülerinnen  können nur mit Entschuldigung der Eltern bzw. „Ärztlicher Empfehlung“ absent sein.
  3. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist absolut Folge zu leisten.
  4. Alle Schüler und Schülerinnen müssen ihre Schulsachen in den Betreuungsstunden zur Verfügung haben. Die jeweiligen Hausübungen werden kontrolliert.
  5. Für den Freizeitbereich sollten die Kinder ihre Sporttaschen entweder in der Klasse oder im Spind griffbereit haben.
  6. Für sportliche Aktivitäten gelten die Regeln des Bewegung-  und Sportunterrichts: Turnkleidung, keine Uhren, Ketterl, Ringe, Flinserl, Piercings (diese müssen entfernt werden oder mit Leukoplast verklebt werden).
  7. Mädchen und Buben ziehen sich in getrennten, von den Lehrkräften zugewiesenen, Garderoben bzw. Räumen um.
  8. Die Möglichkeit, die Hausübung wie auch die Lernarbeit innerhalb der GTS zu erledigen, sollte von allen Kindern verstanden und genutzt werden.
  9. Alle Schüler und Schülerinnen müssen entsprechend der Pausenaufsicht zu Beginn der Betreuungsstunden in den vorgesehenen Räumen auf ihren Plätzen sein.